Unser Fazit zur Ablehnung eines Akteneinsichtsausschusses im Pachtstreit der Stadt gegen die Spaichinger Landwirtsfamilie Reichmann : Die Akteneinsicht musste mit allen Mitteln verhindert werden.
Bereits in der Sitzungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt schrieb Herr Bürgermeister Schuhmacher (also der Betroffene selbst, ohne Mitunterschrift des zuständigen Amtsleiters) am 13.07.2018, also mehr als 3 Monate nach Einreichung : „Das Recht zur Einsicht in die Akten der Gemeindeverwaltung besteht, wenn der Gemeinderat hierüber Beschluss fasst und einen Akteneinsichtsausschuss bestellt“.
Falsch, Herr Jurist ! Die Gemeindeordnung sieht keine Zustimmung zur Akteneinsicht eines Gemeinderats vor.
Weiter heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung (bzw. des Bürgermeisters) : „Der Antrag … dient aus Sicht der Verwaltung der Ausforschung zur politischen Stimmungsmache …“
Abgesehen davon , dass diese Unterstellung einer neutral handelnden Verwaltung nicht zusteht, fragen wir uns, ob ein Antrag zur politischen Stimmungsmache verwendet werden kann, wenn – wie hier die Verwaltung vorgibt – in diesem Fall alles nur zum Wohl der Stadt gelaufen wäre.
Trotzdem bedurfte es natürlich einer Mehrheit im Gemeinderat, um diesen Antrag abzulehnen. In vorderster Front tat sich hierbei der Fraktionsvorsitzende der CDU hervor, der meinte, dass die CDU sehr wohl um die Brisanz dieses Falles und das spezielle Interesse der Bürger in dieser Angelegenheit wisse. Da es sich jedoch um ein laufendes Verfahren handele, solle die Aufklärung erst nach Abschluss des Falles vonstatten gehen. Sämtliche anderen Unterstützerfraktionen wie FDP, Freie Wähler und SPD schlossen sich dieser Aussage vorbehaltlos an. Auch der in dieser Angelegenheit aus unserer Sicht (als möglicher Nutznießer) befangene Gemeinderat Staudenmayer gab in der Diskussion eine Stellungnahme ab und entfernte sich nicht aus dem Ratsgremium. Die Gemeindeordnung schien bei der Diskussion und der Abstimmung völlig außer Kraft getreten zu sein.
Auf die Erklärung, dass der Rechtsstreit beendet sei, da unseres Wissens die Stadt ihren Einspruch zum Urteil des Landgerichts zurückgenommen hatte, erfolgte trotzdem keine Abkehr vom Argument eines schwebenden Verfahrens . Offensichtlich konnte niemand ein weiteres Argument für die Ablehnung liefern.
Und so blieb die Mehrheit des Gemeinderats trotz abgeschlossenem Verfahren und dem vorgeschobenen Interesse an einer Aufklärung einhellig in gewohnter Eintracht bei der Ablehnung eines Ausschusses für Akteneinsicht im Pachtstreit. Aber nun werden wir, da der Rechtsstreit beendet ist, ja sehen, welche Aktivitäten seitens der CDU und der anderen Fraktionen unternommen werden, um die Sache schonungslos und in allen Details aufzuklären.