Stadt entfernt Wahlkampfbanner von Pro Spaichingen
Vielleicht habt ihr es schon aus der Presse erfahren oder habt euch gewundert, weshalb man in der Stadt keine Wahlwerbung von Pro Spaichingen sieht. So unglaublich es klingt : Die Stadt hat unsere Werbebanner, die einige von uns am Sonntag, dem 14.04. in der Stadt aufgehängt hatten, unverzüglich am Montagmorgen wieder entfernt und einbehalten !
Die Geschichte dazu – und es ist KEIN Scherz :
Wir haben unsere Wahlwerbebanner pünktlich zum erlaubten Termin an diversen Stellen in der Stadt platziert und dabei auf die von der Stadt vorgegebene Verkehrssicherheit geachtet. Verschiedene Bürger haben uns dann am Montag, 15.04., informiert, dass der Bauhof dabei sei, unsere Wahlkampfbanner wieder zu entfernen.
Eine Nachfrage beim Ordnungsamt ergab : „Die Sache liegt bei Herrn BM Schuhmacher. Sie können Sich diesbezüglich gerne an ihn wenden.“ Also dieselbe Anfrage nochmals an Bürgermeister Schuhmacher. Wir erhielten daraufhin prompt eine automatische Rückmeldung: „Ich bin in der Zeit vom 09.04.2019 bis 22.04.2019 nicht im Büro und kann Ihre Mail-Nachricht nicht lesen.“
Wir erhofften uns Klarheit durch einen Anruf. Bürgermeister Schuhmacher teilte in diesem Gespräch mit, dass unsere Plakate zu groß seien. Unsere Antwort : Wir haben keine Plakate aufgehängt, sondern Wahlkampfbanner. Dieselben wie vor 5 Jahren, da hatte es niemanden gestört. Der Bürgermeister wollte sich daraufhin nach Prüfung der Sachlage wieder melden.
Am selben Tag traf ein Brief der Stadtverwaltung ein, betitelt : „Rechnung“, und zwar über 105,50 Euro für Arbeitszeit und Fahrzeug für das „Abhängen der Plakate der Partei ProSpaichingen“. „Sie haben gegen die Plakatierungsvorgaben der Stadt Spaichingen verstoßen“, stand da. Weitere Angaben zum angeblichen Vergehen mit Bezug zu irgendwelchen Paragraphen oder Verordnungen waren jedoch nicht angegeben.
Zusatz : „Die Werbeplakate können nach Geldeingang im Betriebshof abgeholt werden.“
Unmittelbarer Anruf im Rathaus bei der verantwortlichen Stelle, gegen welche Plakatierungsvorgaben wir verstoßen haben sollen ? Antwort : Wir dürfen die Plakate nicht an diesen Plätzen aufhängen. Wir hatten dann erklärt, dass solche Wahlkampfbanner vor 5 Jahren an nahezu denselben Stellen aufgehängt waren, damals hatte es nicht gestört. Wir haben auf dem Rathaus deutlich zu machen versucht, dass die Rechnung unserer Auffassung nach nicht rechtens sei, und gebeten, man solle uns doch bitte unsere Wahlkampfbanner zurück geben. Antwort : Nein, das ist nicht möglich. Wir müssten zuerst die Rechnung bezahlen.
Noch einige Details zu dieser Angelegenheit :
Tatsächlich haben wir exakt solche Wahlkampfbanner benutzt wie vor 5 Jahren, und diese auch an annähernd denselben Plätzen aufgehängt. Nicht einmal auf dem Rathaus scheint man sich einig zu sein, weshalb die Wahlkampfbanner entfernt wurden. Wenn die Stadt nun tatsächlich die Auffassung vertritt, die Banner wären zu groß, oder dürften an bestimmten Orten nicht aufgehängt werden, wäre die amtlich korrekte Vorgehensweise nach unserer Auffassung doch wohl die, dass uns die Stadt einen Nachweis der Ordnungswidrigkeit angibt mit der Aufforderung, diese Ordnungswidrigkeit innerhalb einer bestimmten Frist wieder zu beseitigen. Denn sind wir mal ehrlich, eine Eile oder gar Gefahr im Verzug war sicherlich nicht gegeben. Somit wäre eine für beide Seiten einvernehmliche Klärung der Sachlage schon im Vorfeld möglich gewesen.
Nichts dergleichen ist geschehen. Stattdessen hat die Stadt sofort mit Arbeitsbeginn des Bauhofes Fakten geschaffen, und unsere Banner ohne jegliche Ankündigung entfernt und konfisziert. Mit welchem Recht sie dabei fremdes Eigentum, teils auch von einem Privatgrundstück, und Bundesliegenschaften (Bahn) ohne Wissen und ohne Benachrichtigung des Eigentümers abgehängt hat, wird noch zu klären sein.
Zur „Rechnung“ der Stadt : Eine Rechnung wird gestellt für Leistungen, die man angefordert oder in Auftrag gegeben hat. Dies war bei uns nicht der Fall. Bei einer Ordnungswidrigkeit könnte die Stadt einen Gebührenbescheid erstellen, der nach unserem Dafürhalten mit Rechtsbehelf, Widerspruchsmöglichkeiten, Rechtsfolgen usw. versehen sein müsste. Diese sind jedoch nirgendwo angegeben. Von welcher rechtlichen Bedeutung bei dieser „Rechnung“ der Stadt somit auszugehen ist, brauchen wir nicht weiter auszuführen
Schon gar nicht darf unseres Erachtens die Zahlung eines Geldbetrages durch eine öffentlichen Behörde mittels einer nötigend wirkenden Ankündigung nach dem Motto „Rückgabe Ihres Eigentums erst nach Zahlung einer Fantasierechnung“ erzwungen werden.
Wir können auch nicht nachvollziehen, dass der Bürgermeister in seinem Urlaub Anweisungen gibt über Sachverhalte, die er selbst nicht gesehen hat, somit auch nicht beurteilen kann. Die Größe eines Werbebanners ist nun bestimmt keine Sache, die ein Bürgermeister eiligst ohne persönliche Augenscheinnahme entscheiden muss, zudem noch in seinem Urlaub. Wir müssen deshalb von anderen als den vorgeschobenen formellen Gründen ausgehen.
Auch nach dem Entfernen haben wir noch versucht, die Herausgabe unserer Banner auf einvernehmlichem Wege zu erreichen. Hierzu war die Stadt ebenfalls nicht bereit.
Wir sind eine freie unabhängige Wählervereinigung, und keine Partei. Wir erhalten keine Parteispenden, erheben keine Mitgliedsbeiträge und haben auch keine Parteikasse. Der komplette Wahlkampf wird bei uns rein aus privaten Mitteln finanziert. Daher sind wir in unserer Wahlkampfwerbung deutlich eingeschränkter als die restlichen Parteien, hinter denen ein Netzwerk bis auf Bundesebene steht. Wir können nur auf wenige sich uns bietende Möglichkeiten zurückgreifen. Durch die Einbehaltung der in unserem Eigentum stehenden Wahlkampfbanner werden wir daher massiv in unserem Wahlkampf eingeschränkt. Denn mit jedem Tag schwindet die Möglichkeit, uns auf unseren Wahlkampfbannern der Bevölkerung zu präsentieren und bekannt zu machen. Dabei wäre die Stadt als öffentliche Behörde eigentlich zur politischen Neutralität verpflichtet, und hätte sich deshalb nach unserem Verständnis jeglicher Einflussnahme in den Wahlkampf fernzuhalten.
Manchmal kann man nur noch mit dem Kopf schütteln über den Zustand der städtischen Verwaltung. Im Januar 2018 hat unsere Jahresrede an der Bergsitzung mit dem Satz geendet : „Wir müssen aufpassen, dass unsere Stadt nicht zur ‚Bananenstadt‘ verkommt“. Nach unserer Meinung ist dieser Status spätestens mit dieser willkürlichen Aktion erreicht.
Aber trotzdem gilt es, positiv zu bleiben, denn es besteht ja noch die Möglichkeit, dass sich nach der Wahl in Spaichingen Schritt für Schritt alles wieder zum Guten wendet, getreu unserem Motto : #diesmalrichtigwählen !
Wir halten euch in dieser Sache über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden. Wie schätzt Ihr den Sachverhalt ein? Gerne könnt Ihr uns reichlich Kommentare dazu überlassen.